Gebäudetechnik Südwestfalen

und der Wirkungskreis

 

Die Region Südwestfalen bietet eine europaweit einmalige Konzentration internationaler Marktführer aus den Bereichen Sanitärarmaturen, Gebäudeelektrik und -elektronik, Leuchten sowie Tür- und Sicherheitstechnik.

Hier haben 188 Leitunternehmen aus den genanten Branchen, ergänzt um 300 Zulieferunternehmen ihren Stammsitz. Allein die Leitunternehmen erzielen 3,6 Mrd. € Umsatz im Jahr und beschäftigen rund 26.000 Mitarbeiter. Mehr als 60 Prozent der in Deutschland gefertigten Sanitärarmaturen und mehr als 70 Prozent aller Schalter und Steckdosen stammen aus der Region.

Die erfolgreiche Entwicklung der Gebäudetechnik-Branche ist in besonderem Maße auch auf eine leistungsfähige Zulieferlandschaft im Bereich Metall und Kunststoff zurückzuführen. Innovative Forschungs- und Prüfinstitute haben ebenfalls ihren Sitz im Märkischen Südwestfalen. 

Diese guten Ausgangsbedingungen nutzt der Verein "Gebäudetechnik Südwestfalen e.V.", um durch die enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und weiteren Institutionen neue, Gewerke übergreifende Systemlösungen für Gebäude zu entwickeln.

Satzung

 

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Gebäudetechnik Südwestfalen e.V."
    Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  2. Sitz des Vereins ist Hagen.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Zweck des Vereins, Aufgaben

  1. Der Verein hat folgende Aufgaben:
    1. Förderung der Systemintegration gebäudetechnischer Produkte
    2. Förderung Gewerke und Unternehmens übergreifender Entwicklungen, Innovationen, Qualifizierungen und Marktbereitung
    3. Beteiligung an Einrichtungen, die dem Satzungszweck dienen
  2. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Der Verein übt keine wirtschaftliche Betätigung aus.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die es für die Förderung von Aus- und Weiterbildung in gebäudetechnischen Berufen zu verwenden hat.

§ 3 - Mitgliedschaft

  1. Über einen schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
  2. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von sechs Wochen erklärt werden. Im Übrigen erlischt die Mitgliedschaft ggf. durch Tod, Auflösung oder Löschung.
  3. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur auf Beschluss des Vorstandes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.

§ 4 - Beiträge, Umlagen

Die Höhe der Beiträge oder Umlagen legt die Mitgliederversammlung fest. Die Jahresbeiträge werden im Januar eines jeden Jahres fällig.

§ 5 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat.

§ 6 - Mitgliederversammlung

  1. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand oder auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder. Die Einladungen sind mit Tagesordnung und ggf. mit Beschlussvorlagen zwei Wochen vor dem Sitzungstag zu versenden.
  2. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied.
  3. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Zur Änderung einer Satzung oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  4. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und dessen Stellvertreter.
  5. Die Mitgliederversammlung beruft auf Vorschlag des Vorstandes den Beirat.
  6. Die Mitgliederversammlung bestellt alle zwei Jahre zwei Rechnungsprüfer, Wiederwahl ist einmal zulässig.
  7. Der Mitgliederversammlung obliegt im Übrigen insbesondere die Beschlussfassung über
    1. den Wirtschaftsplan
    2. das Rechnungsergebnis des Vorjahres
    3. Mitgliedsbeiträge und Umlagen
    4. die Entlastung des Vorstandes
  8. Das Protokoll über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 7 - Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus bis zu sechs Mitgliedern und bis zu sechs stellvertretenden Mitgliedern. Jedes Mitglied kann sich durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten lassen. Der Vorstand wählt für die laufenden Geschäfte zwei geschäftsführende Vorstandmitglieder. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die zwei geschäftsführenden Vorstandsmitglieder. Sie vertreten die Gesellschaft gemeinsam.
  3. Der Vorstand wird für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit nicht für laufende Geschäfte besondere Vertreter bestellt werden.

§ 8 - Beirat

  1. Der Beirat wirkt an Entscheidungen des Vorstandes mit.
  2. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
  3. Beschlüsse des Beirates haben empfehlenden Charakter und werden mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

§ 9 - Fachausschüsse

Der Vorstand kann zu besonderen Themenfeldern Fachausschüsse einsetzen. Die Sprecher der Fachausschüsse nehmen an den Sitzungen von Vorstand und Beirat beratend teil. Diese Satzung wurde festgestellt am 21. Juni 2004.

Mitgliedschaft

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft?

Dann senden Sie bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung an folgende Adresse:

Gebäudetechnik Südwestfalen e.V.

Dirk Hackenberg

Bahnhofstraße 18

D-58095 Hagen

Beitrittserklärung herunterladen

Beitrags- und Finanzordnung


§ 1 - Finanzierung

Der Verein finanziert sich aus Jahresbeiträgen der Mitglieder, projektbezogenen Umlagen oder Aufnahmebeiträgen.

§ 2 - Höhe der finanziellen Leistungen der Mitglieder

Die Höhe der finanziellen Leistungen wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Für die Mitgliedsbeiträge gilt ab Vereinsgründung folgende Regelung:

Produzierende Unternehmen:
- bis 50 Beschäftigte 500 €
- über 50 bis 250 Beschäftigte 1.000 €
- über 250 Beschäftigte 1.500 €

Nichtproduzierende Unternehmen:
- bis 50 Beschäftigte 100 €
- über 50 Beschäftigte 150 €

Sonstige Institutionen: 1.000 €

Natürliche Personen: 50 €

Über die Möglichkeit einer kostenlosen Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

§ 3 - Fälligkeit

Der Jahresbeitrag ist jeweils für das gesamte Kalenderjahr im Voraus bis zum 15. Januar zu zahlen. Die Zahlung des Beitrages für 2004 ist bis zum 30. Juli 2004 fällig. Bei Austritt werden gegebenenfalls zuviel bezahlte Beiträge erstattet.

§ 4 - Kontoverbindung

Der Verein hat folgende Kontoverbindung: Sparkasse Hagen (BLZ 450 500 01) Konto-Nummer 100 154 360.

§ 5 - Ausführung des Wirtschaftsplanes

Über Ausgaben, die im Wirtschaftsplan (§ 6 der Vereinssatzung) vorgesehen sind, entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

§ 6 - Inkrafttreten

Diese Beitrags- und Finanzordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung am 21. Juni 2004 in Kraft.



 

Vision

 

Südwestfalen wird als führende Kompetenzregion für Gebäudetechnik in ganz Europa wahrgenommen. Hier entstehen einzigartige Systemlösungen, die Maßstäbe in der Branche setzen.